Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung von Projekten soll eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten. Es sind maximal 2 Wiederholungsanträge möglich, so dass ein Förderzeitraum von 3 Jahren nicht überschritten wird.

Finanzierung der Förderung

Bei der Förderung einzelner Projekte soll der Finanzierungsanteil aus Stiftungsmitteln einen maßgeblichen Umfang haben, so dass eine Verbindung zwischen Projekt und Stiftung hergestellt werden kann. Die Förderung eines Projekts kann nur bei einer gesicherten Gesamtfinanzierung bewilligt werden. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind grundsätzlich möglich. Ein angemessener Eigenanteil muss ausgewiesen werden.