Das fördern wir

Die KinderStiftung fördert laut Förderrichtlinien Projekte und Einzelfallhilfen.
Projekte sind zielgerichtete, zeit- und kostenbegrenzte, größere Vorhaben zur Verbesserung der Lebensumstände und damit der Entwicklungs- und Zukunftschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Stadt Troisdorf/mit Bezug zur Stadt Troisdorf. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie zum Beispiel Vereine e.V.. Eine Antragstellung erfolgt auf den dafür vorgesehenen Antragsunterlagen. Sie stehen zum Download zur Verfügung.
Für Einzelfallhilfen genügt ein formloser Antrag an den/die Vorsitzende(n) der KinderStiftung Troisdorf. Bei einer Einzelfallhilfe müssen Kriterien wie zum Beispiel eine wirtschaftliche Notlage, Krankheit und/oder Ausgrenzung vorliegen.

Kein Antrag geht verloren. Anträge, die seitens der KinderStiftung nicht gefördert werden können, werden an einschlägige, fachlich zuständige Institutionen mit der Bitte um Unterstützung weitergeleitet.

Mittlerweile gibt es schon eine ganze Reihe von der KinderStiftung geförderte Maßnahmen – Projekte und Einzelfallhilfen. Über sie wird hier kurz informiert.