Kinder in Troisdorf brauchen Ihre Unterstützung!
Helfen Sie mit – es geht ganz einfach!

Spenden

Ihre Spende kommt direkt der Unterstützung von Familien und der Förderung von Projekten in Troisdorf zugute und wird kurzfristig verwendet. Sie hilft somit, aktuelle Probleme von Kindern in Troisdorf zu lindern.

Spenden ist in jeder beliebigen Höhe möglich und kann steuerlich geltend gemacht werden! 

Überweisen Sie einfach einen Betrag mit dem Stichwort „Spende“ und geben im Verwendungszweck Ihre Adresse an – diese benötigen wir für die Zusendung der Zuwendungsbescheinigung.

Nutzen Sie gerne besondere Anlässe wie Geburtstage, Jahrestage, Jubiläen, Hochzeiten oder auch Trauerfeiern um Ihre Gäste auf eine Anlass-Spende zur Unterstützung der KinderStiftung Troisdorf anzusprechen.
Nehmen Sie dazu bitte im Vorfeld mit uns telefonisch Kontakt auf!

Im Kasten rechts finden Sie unsere Bankverbindung.

Stiften

Mit einer Zustiftung bewirken Sie eine nachhaltige finanzielle Unterstützung, denn Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen ein. Eine Zustiftung verbleibt dauerhaft im Vermögen der KinderStiftung Troisdorf – nur die damit erwirtschafteten Erträge werden für unsere Arbeit ausgegeben. Zustiftungen bleiben also erhalten und vergrößern den Kapitalstock der KinderStiftung Troisdorf.Sie wirken damit auf Dauer vor Ort!

Stiften ist in jeder beliebigen Höhe möglich und kann steuerlich geltend gemacht werden! 

Überweisen Sie einfach einen Betrag mit dem Stichwort „Zustiftung“ und geben im Verwendungszweck Ihre Adresse an – diese benötigen wir für die Zusendung der Zuwendungsbescheinigung.

Im Kasten rechts finden Sie unsere Bankverbindung.

Verleihen

Ein Stifterdarlehen ist die flexible und sichere Möglichkeit, quasi mit „Geld-zurück-Garantie“ einen Betrag auf Zeit zu stiften.

So funktioniert das Stifter-Darlehen:
Sie überlassen unserer Treuhänderin, der CaritasStiftung im Erzbistum Köln, eine Summe ab 10.000 Euro zur Verwaltung. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie eine Bürgschaft von deren Hausbank über die bereitgestellte Summe.
Unsere Treuhänderin legt das Geld an, die Zinsen fließen direkt an die KinderStiftung Troisdorf zur Unterstützung von Kindern in Troisdorf.

Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten können Sie das Stifterdarlehen jederzeit ganz oder teilweise kündigen.

Rufen Sie uns bei Interesse einfach an! Gemeinsam besprechen wir die Vorgehensweise und erstellen einen individuellen Vertrag und die entsprechende Bankbürgschaft.

Stiften auf Zeit ist bereits ab 10.000 Euro möglich.
Da Sie Eigentümer des Geldes bleiben, kann dieses Engagement nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Vererben

Wenn Sie sich entscheiden, eine Nachlass-Spende (ein sogenanntes „Vermächtnis“) für die KinderStiftung Troisdorf zu hinterlassen, helfen Sie Kindern in Troisdorf und können gleichzeitig Ihre Angehörigen als Erben einsetzen und entsprechend bedenken.

So funktioniert das Vererben mit einer Nachlass-Spende:
Mit einem Vermächtnis können Sie gemeinnützigen Organisationen (wie der KinderStiftung Troisdorf ) Teile aus Ihrem Nachlass direkt zuwenden.
Die sogenannten „Vermächtnisnehmer“ werden vom Nachlassgericht ebenso wie die Erben im Erbfall benachrichtigt. Sie können sich dann an den bzw. die Erben wenden und erhalten den ihnen per Vermächtnis zugedachten Teil am Nachlass, z.B. einen von Ihnen festgelegten Geldbetrag. Mit der Abwicklung des Nachlasses im Weiteren hat der Vermächtnisnehmer nichts zu tun.

KinderStiftung Troisdorf als Vermächtnisnehmer
Wenn Sie überlegen, die Arbeit der KinderStiftung Troisdorf mit einer Nachlass-Spende zu unterstützen, so könnte eine Formulierung wie folgt aussehen:
„Aus meinem Erbe soll ein Betrag von X Euro als Vermächtnis an die KinderStiftung Troisdorf, treuhänderisch verwaltet von der CaritasStiftung im Erzbistum Köln, Georgstraße 7, 50676 Köln gehen.“