I. Projektförderung und regionaler Bezug
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die sich für das Wohl von materiell und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Troisdorf einsetzen.
Ebenfalls förderungsfähig sind Projekte, die von Seiten des Jugendamtes der Stadt Troisdorf als bedarfsgerecht eingeschätzt werden.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur Stadt Troisdorf. Dieser Bezug ist gegeben, wenn der Träger/Institution seinen Sitz in Troisdorf hat und Projekte für Troisdorf durchführt oder aber der Träger/Institution seinen Sitz nicht in der Stadt Troisdorf hat, das Projekt jedoch für Troisdorf wirksam ist.
Diese Ausrichtung zur Stadt Troisdorf und ihrer Bürger und Bürgerinnen muss bei den Fördermaßnahmen jeweils vorhanden sein.