Finanzierung der Förderung

Bei der Förderung einzelner Projekte soll der Finanzierungsanteil aus Stiftungsmitteln einen maßgeblichen Umfang haben, so dass eine Verbindung zwischen Projekt und Stiftung hergestellt werden kann.
Die Förderung eines Projekts kann nur bei einer gesicherten Gesamtfinanzierung bewilligt werden. Mischfinanzierungen von Projekten mit Dritten sind grundsätzlich möglich.
Ein angemessener Eigenanteil muss ausgewiesen werden.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung von Projekten soll eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten. Es sind maximal 2 Wiederholungsanträge möglich, so dass ein Förderzeitraum von 3 Jahren nicht überschritten wird.

I. Projektförderung und regionaler Bezug

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die sich für das Wohl von materiell und sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Troisdorf einsetzen.
Ebenfalls förderungsfähig sind Projekte, die von Seiten des Jugendamtes der Stadt Troisdorf als bedarfsgerecht eingeschätzt werden.
Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist der Bezug zur Stadt Troisdorf. Dieser Bezug ist gegeben, wenn der Träger/Institution seinen Sitz in Troisdorf hat und Projekte für Troisdorf durchführt oder aber der Träger/Institution seinen Sitz nicht in der Stadt Troisdorf hat, das Projekt jedoch für Troisdorf wirksam ist.
Diese Ausrichtung zur Stadt Troisdorf und ihrer Bürger und Bürgerinnen muss bei den Fördermaßnahmen jeweils vorhanden sein.

Grundsätzliches

Die KinderStiftung Troisdorf fördert subsidiär Maßnahmen für sozial und materiell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Stadt Troisdorf.
Nach § 2 der Satzung ist der Zweck der Stiftung die Förderung von Entwicklungs- und Zukunftschancen für sozial und materiell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Stadt Troisdorf, um deren Lebensumstände zu verbessern. Gefördert werden u. a.:

  • Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die eine unterstützende, wirksame und/oder präventive Hilfe benötigen. Dies können z. B. sein: Angebote zur Integration, geschlechtsspezifische Förderung, Aktionen zur Friedenserziehung und gegen Gewalt.
  • Sozialraumorientierte Arbeit unter Einbeziehung von Eltern und in der Stadt Troisdorf tätigen Organisationen und Vereinen
  • Bildungsarbeit wie z. B. sprachliche Förderung, Gesundheit, Ökologie.

Die Stiftung wird im Regelfall nicht selbst operativ tätig, sondern fördert Maßnahmen von Trägern in den gemäß § 2 der Stiftungssatzung beschriebenen Aufgabenfeldern.
Die Stiftung selbst wird nur in Ausnahmefällen operativ tätig um z. B. Förderprojekte zu initiieren oder zeitweise an die Stiftung zu binden.
Vor dem Hintergrund sich ändernder Anforderungen und Entwicklungen in den beschriebenen Aufgabenfeldern behält sich die Stiftung vor, Schwerpunkte beim Stiftungszweck festzulegen und auszuschreiben.
Sie will vor allem in den Bereichen fördern, wo keine oder nur eine geringe Förderung Dritter gegeben ist.

Förderrichtlinien

Die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen wird immer wichtiger, denn Kinder und Jugendliche sind Zukunft. Die KinderStiftung Troisdorf fördert subsidiär Maßnahmen für sozial und materiell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Stadt Troisdorf.

Nach § 2 der Satzung ist der Zweck der Stiftung die Förderung von Entwicklungs- und Zukunftschancen für sozial und materiell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Stadt Troisdorf, um deren Lebensumstände zu verbessern. Gefördert werden u. a.:

  • Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die eine unterstützende, wirksame und/oder präventive Hilfe benötigen. Dies können z. B. sein:
  • Angebote zur Integration, geschlechtsspezifische Förderung,
  • Aktionen zur Friedenserziehung und gegen Gewalt.
  • Sozialraumorientierte Arbeit unter Einbeziehung von Eltern und in der Stadt Troisdorf tätigen Organisationen und Vereinen
  • Bildungsarbeit wie z. B. sprachliche Förderung, Gesundheit, Ökologie.

Die Stiftung wird im Regelfall nicht selbst operativ tätig, sondern fördert Maßnahmen von Trägern in den gemäß § 2 der Stiftungssatzung beschriebenen Aufgabenfeldern. Die Stiftung selbst wird nur in Ausnahmefällen operativ tätig um z. B. Förderprojekte zu initiieren oder zeitweise an die Stiftung zu binden. Vor dem Hintergrund sich ändernder Anforderungen und Entwicklungen in den beschriebenen Aufgabenfeldern behält sich die Stiftung vor, Schwerpunkte beim Stiftungszweck festzulegen und auszuschreiben. Sie will vor allem in den Bereichen fördern, wo keine oder nur eine geringe Förderung Dritter gegeben ist. Gruppen, Vereine und Initiativen in der Stadt Troisdorf können für geeignete, förderungswürdige Maßnahmen schriftlich – auf unserem Antragsformular – eine Förderung beantragen.

Einschlägige Unterlagen/Formulare zur Beantragung von Fördermitteln für Projekte sowie zum Nachweis der Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) stehen zum Download zur Verfügung.